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Für einen Einsatz der Bundeswehr auch im „Inneren“!

Mehrere Innenminister der Länder und weite Teile der CDU rühren angesichts der Terroranschläge in Paris und Brüssel an einem bisher unverrückbaren Tabu – und können   dabei auf die Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts setzen: Es geht um den Einsatz der Bundeswehr auch im „Inneren“, also z. B. zur Terrorbekämpfung und zur Grenzsicherung. Im August 2012 trafen sich zum fünften Mal in ihrer Geschichte acht Richter des Ersten und die acht Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts gemeinsam zu einer Plenarsitzung, um über die Frage zu beraten, wie weit der Einsatz der Bundeswehr im Inneren gehen darf. Ergebnis: Die Bundeswehr kann bei einem Ereignis „von katastrofischen Dimensionen“ auch mit Kampfmitteln im Inland zum Einsatz kommen. Darauf berief sich jetzt im Vorfeld der genannten Innenministerkonferenz deren Vorsitzender, der Saarländische Innenminister Klaus Bouillon, als er in einem Interview mit dem FOCUS „mehr Mut im Anti-Terror-Kampf“ einforderte und w...