Für einen Einsatz der Bundeswehr auch im „Inneren“!


Mehrere Innenminister der Länder und weite Teile der CDU rühren angesichts der Terroranschläge in Paris und Brüssel an einem bisher unverrückbaren Tabu – und können  dabei auf die Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts setzen: Es geht um den Einsatz der Bundeswehr auch im „Inneren“, also z. B. zur Terrorbekämpfung und zur Grenzsicherung.

Im August 2012 trafen sich zum fünften Mal in ihrer Geschichte acht Richter des Ersten und die acht Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts gemeinsam zu einer Plenarsitzung, um über die Frage zu beraten, wie weit der Einsatz der Bundeswehr im Inneren gehen darf. Ergebnis: Die Bundeswehr kann bei einem Ereignis „von katastrofischen Dimensionen“ auch mit Kampfmitteln im Inland zum Einsatz kommen.

Darauf berief sich jetzt im Vorfeld der genannten Innenministerkonferenz deren Vorsitzender, der Saarländische Innenminister Klaus Bouillon, als er in einem Interview mit dem FOCUS „mehr Mut im Anti-Terror-Kampf“ einforderte und weiter ausführte: „Wir müssen auch die Bundeswehr im Inneren schnell einsetzen können. … Wir reden über terroristische Gefahren. Wo mit Bomben und Kriegswaffen agiert wird, stößt unsere Polizei schnell an ihre Grenzen. Deshalb sollten wir - wie in einigen europäischen Ländern auch - unsere Streitkräfte einsetzen dürfen. … Nichts würde unseren Staat mehr erschüttern als das begründete Gefühl der Bürger, erklärten Staatsfeinden ausgeliefert zu sein. Deshalb werden wir bei der nächsten Innenministerkonferenz im Juni auch über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren sprechen“.

Die Bundeskanzlerin soll dem Vernehmen nach – noch – dagegen sein. Nun hat jedoch auch Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen nachgelegt und in einem Positionspapier ihres Hauses ebenfalls den Einsatz der Bundeswehr im Inneren angeregt.
Laut einem ersten Entwurf für das „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“, aus dem Mitte April die „Süddeutsche Zeitung“ zitierte, wird erwogen, Einsätze zur Terrorabwehr per Grundgesetzänderung zu ermöglichen.

„Charakter und Dynamik gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen“ machten „Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen“, heißt es in dem Entwurf von der Leyens.

Unterstützung bekamen die Befürworter dieses bisher „nahezu Undenkbaren“ von Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz. Er erklärte in einem großen Interview mit der WELT am Sonntag am 10. April 2016, dass „der Begriff Terror den IS verniedlicht“. Konkret führte er aus: „Der IS sucht nicht nur die militärische Auseinandersetzung in Syrien, sondern verübt in vielen Regionen auf der Welt seine Anschläge. Der Begriff „Terror“ verniedlicht deshalb den IS. Wir haben es vielmehr mit einer kriegerischen Auseinandersetzung zu tun“.

Das TIME Magazin titelte im letzten Jahr nach den Anschlägen in Paris: „World War ISIS“.
„Kriegerische Auseinandersetzungen“, gar „world wars“ sind aber nun sicher nicht mehr alleine von der Polizei zu führen, sondern von denjenigen Kräften, die für „militärische“ Aktionen ausgebildet sind: Die Bundeswehr.

Ende des vergangenen Jahres hat eine Umfrage ein „Ja“ der Bevölkerung zu einem Einsatz der Bundeswehr im Innern ergeben. Daraufhin sagte Unionsvize Franz Josef Jung: „Die Bundeswehr muss dann helfen können, wenn die Fähigkeiten der Polizei beispielsweise bei der Terrorabwehr nicht mehr ausreichen.“

Der CSU-Sicherheitsexperte Florian Hahn sekundierte: „Die Bundeswehr hat sich als stabile und überaus demokratische Institution unseres Landes bewährt. Vorbehalte gegen einen Einsatz im Innern sind unberechtigt und fast schon eine Beleidigung für  den Staatsbürger in Uniform.“
SPD und Grüne sehen bisher „absolut keinen Bedarf für diese Diskussion“ und meinen, wer diese führe, säe „Zweifel an den Fähigkeiten der Polizei“.

Niemand bezweifelt die Fähigkeiten der Polizei, aber zum einen sollte diese sich mehr um die innere Sicherheit kümmern können, mit der es angesichts dramatisch gestiegener Einbruchszahlen wahrlich nicht zum besten bestellt ist, und zum andern ist sie für den Einsatz bei den zitierten „kriegerischen Auseinandersetzungen“ weder ausgebildet noch gerüstet.

Da Westeuropa, und damit natürlich auch die Bundesrepublik Deutschland, vom IS zum „Feind“ erklärt wurde, der angegriffen und mit dem Einsatz auch von Bomben „besiegt“ werden soll, handelt es sich hier um „Kriegserklärungen“ gegen unsere freiheitliche Gesellschaft, die sich dagegen zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger mit allen Mitteln wehren muss – auch mit dem Einsatz der Bundeswehr im Innern!

© Dr. Walter Döring

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