Die 5-Prozent-Sperrklausel macht Sinn!

Das Verfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde für die Europawahl gekippt. Das Höchste Gericht ist nicht einfach so zu kritisieren, aber diese Entscheidung ist trotz der Autorität der Verfassungsrichter auch nicht so einfach hinzunehmen, zumal jetzt leichtfertig und gedankenlos auch das deutsche Wahlrecht mit der lange bewährten Fünf-Prozent-Hürde in der Diskussion zu stehen scheint.

Vor dieser Diskussion und erst recht vor einer eventuellen „Nachmache“, also der Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde muss dringend gewarnt werden!

Zunächst zu dem Kippen der Drei-Prozent-Hürde. Erst 2011 hatten Deutschlands höchste Richter die Fünf-Prozent-Hürde gekippt; jetzt- gerade einmal drei Jahre später - gibt es im Grunde gar keine Hürde mehr. Somit kann nach der Wahl am 25. Mai jede Gruppierung, ob Tierschützer oder Bibeltreue Christen, aber natürlich auch extreme Parteien jeder Couleur, also ob weit links oder ganz rechts außen, ins Parlament des geeinten Europas einziehen; etwa ein Prozent der abgegeben Stimmen reicht aus. Dem Grundsatz, dass jede Stimme zählt, ist das Gericht gefolgt - bei den Wahlen zum Europäischen Parlament.

Auf nationaler Ebene ist das gleiche Gericht nach wie vor der Meinung, dass „aus Rücksicht auf die Funktionalität des Parlaments“ eine Sperrklausel bei Wahlen gerechtfertigt ist, also viel Sinn macht.
Diese Ungleichbehandlung ist schwer nachvollziehbar und schwächt das europäische Parlament ausgerechnet in einer Zeit, in der es sich - endlich - auf den Weg macht, an Einfluss und Stärke, kurz an Bedeutung zu gewinnen.

Es gehört schon eine gehörige Portion Zynismus dazu, zu argumentieren, dass bei heute schon 162 Parteien im Europa-Parlament jetzt vielleicht fünf oder sechs neue ganz kleine Parteien aus Deutschland „auch nichts mehr ausmachen“. Mit viel Wohlwollen für die Entscheidung der Richter lässt sich sagen, dass nun den Euro-kritischen Stimmen mehr Gehör geschenkt werden wird. Und vielleicht noch ein positiver Aspekt mag ins Feld geführt werden: Jetzt ist wirklich keine Stimme mehr verloren; jede fällt „irgendwie ins Gewicht“.
Mit diesen Argumenten soll nun auch die Fünf-Prozent-Hürde bei den Landtags- und bei den Bundestagswahlen in Angriff genommen werden.

Jacques Schuster ist zuzustimmen, wenn er ausführt: „Die Väter und Mütter des Grundgesetzes sprachen sich für eine Fünf-Prozent-Hürde aus, weil sie das Parlament stärken und arbeitsfähig halten wollten. Die Sperrklausel hatte den Sinn, einer Zersplitterung des Bundestages vorzubeugen. Oder in den Worten des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1957: „Die Wahl hat nicht nur das Ziel, den politischen Willen der Wähler als einzelner zur Geltung zu bringen, also eine Volksrepräsentation zu schaffen, die ein Spiegelbild der im Volk vorhandenen politischen Meinungen darstellt, sondern sie soll auch ein Parlament als funktionsfähiges Staatsorgan hervorbringen“.

Und besonders wichtig: würden alle klein- und Kleinstparteien in den Bundestag einziehen und somit eine parlamentarische Vertretung erlangen, so würden diese nach der seinerzeit festgelegten verfassungsrechtlichen Rechtsprechung „ein nicht am Gemeinwohl orientiertes politisches Programm vertreten, sondern im wesentlichen nur einseitige Interessen verfechten“.

Die „Weimarer Verhältnisse“ mit nahezu „ungezählten Parteien im Parlament waren nicht gut, sondern haben den Weg in Deutschlands größtes Unglück geebnet. Es gab keine Stabilität. Stabilität des Staates aber ist ein hohes, vielleicht das höchste Gut.

Die Fünf-Prozent-Hürde hat uns eine Stabilität beschert, die kein deutscher Staat zuvor je besessen hat.
Schuster: „Wir wären töricht, an dem bestehenden Wahlrecht mit der Fünf-Prozent-Hürde herumzufingern und das aufs Spiel zu setzen, was diesen Staat zum freiesten und in sich stabilsten der deutschen Geschichte gemacht hat“.

Darum im Interesse von uns allen: Achtet die Sperrklausel; sie macht Sinn!

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