Eine medizinische Altersfeststellung dient allen!
In den letzten Wochen war eine
heftige Auseinandersetzung darüber entbrannt, ob man junge Migranten, die ohne
Papiere bei uns sind und ihr Alter aus unterschiedlichen, im Kern aber immer
aus demselben Grund „freihändig“ nach unten „verlagern“, medizinisch untersuchen
darf, um auf diese Weise ihr Alter einigermaßen zielgenau definieren zu können
– oder ob man dies nicht darf.
Auslöser der Debatte waren und
sind eine Vergewaltigung und Ermordung in Freiburg, ein Überfall mit
Messerattacken in Würzburg sowie die Ermordung eines jungen Mädchens in Kalden.
Alle Verbrechen waren von jungen Migranten begangen worden, die sich ohne
Ausweispapiere jünger machten als sie tatsächlich sind.
Einmal abgesehen davon, dass –
so Thomas Schmid in der WELT vom 4.1.2018 – viele dieser jugendlichen Migranten
„ihren Angaben zufolge zwar oft ihre Ausweisdokumente, fast nie aber das mobile
Telefon verlieren“ – muss unverrückbar gelten: Zivilisiertes Zusammenleben ist
nur möglich, wenn für alle Menschen in ein und demselben Staatsgebiet ein und
dieselben Regeln gelten. Im Zusammenhang mit der „Ausweis-Verpflichtung“ heißt
das: Einheimische brauchen Geburtsurkunde und Pass für bestimmte Leistungen,
aber jungen Flüchtlingen ist kein Röntgen zuzumuten? Doch nicht, um sie zu
plagen oder gar zu verletzen, sondern um zu wissen, wie alt sie entgegen ihren
eigenen Angaben tatsächlich sind, was für viele Fragen in unserer Rechtsordnung
ja doch eine entscheidende Rolle spielen kann.
Konkrete Vorteile für unter
18-jährige Zuwanderer: Die Standardprozedur für Asylbewerber entfällt, es geht
nicht in Sammelunterkünfte, sondern in geförderte Einrichtungen der Jugendhilfe
und die Minderjährigen dürfen sofort eine Schule besuchen. Sie genießen
besonderen Schutz; auch vor Abschiebung. Für die mutmaßlichen Mörder kommt
hinzu: Verurteilung zu maximal zehn Jahren Haft und nicht wie bei Volljährigen
lebenslänglich. Es gilt aber auch die Notwendigkeit, die jugendlichen
Minderjährigen vor den Volljährigen durch getrennte Unterbringung zu schützen.
Das Saarland röntgt, um die
Altersfeststellung so sicher wie medizinisch möglich festzustellen und
entscheidet danach, wie rechtsstaatlich einwandfrei und nach den Buchstaben des
Gesetzes zu verfahren ist.
Eine Selbstverständlichkeit,
sollte man meinen, aber weit gefehlt: Nicht zuletzt der Präsident der
Bundesärztekammer schwingt sich zum Schutz des Grundrechts von Flüchtlingen
auf, das seiner Meinung nach verbietet, ihr Alter mit medizinischen Mitteln wie
Röntgen, Zahnuntersuchungen oder Blutproben klären zu lassen.
Dirk Schümer dazu in der WELT
vom 12.1.2018: „Diese pseudohumanistische Widerborstigkeit etabliert zwei
Rechtsordnungen: die staatlich genau geregelte der Altbürger, die mit
Geburtsurkunde und Pass im Schulsystem, bei Vormundschaft oder Sozialleistungen
exakt eingeordnet sind. Und daneben die sich selbst beliebig jung
deklarierenden Neubürger, die auch mit grauem Bart und Geheimratsecken als
ewige Sechzehnjährige ihr großzügig subventioniertes Kinderleben führen
dürfen.“
Vor allem aber belegt die Praxis,
wie zwingend notwendig die medizinisch herbeigeführte Altersfestellung ist: Im
Saarland stellten sich von 528 angeblich Minderjährigen 254 Personen als
volljährig heraus. Philip Kuhn: Im Klartext: Etwa jeder zweite der untersuchten
Migranten hatte falsche Angaben zu seinem Alter gemacht“.
Helmut Markwort im FOCUS: „In
Österreicher ergab sich bei 41 Prozent der Untersuchten, dass sie die Behörden
über ihr Alter getäuscht hatten. In Schweden wurden sogar 75 Prozent als Lügner
überführt“.
Natürlich bleiben wir hilfsbereit.
Rainer Haubbrich: „Und dennoch gilt für jeden Bürger wie für staatliche Organe:
Mit dem Herzen alleine sind Herausforderungen dieser Größenordnung nicht zu
bestehen. Das Management der jüngsten Völkerwanderung verlangt eben auch
Verstand, Präzision, Weitsicht und – falls nötig – robusten Einsatz. Wer
dahinter Kaltherzigkeit oder gar Rassismus vermutet, offenbart eine Naivität,
die selbst zur Gefahr werden kann“.
Wir brauchen insgesamt überhaupt
keinen Rechtsruck, was andernorts völlig unnötig gefordert wird, sondern
schlicht eine konsequente Rückkehr zum Recht – und das bedeutet eben auch ganz
eindeutig: Zu einem geregelten Zusammenleben gehört, dass man weiß, wer wie alt
ist, denn damit hängen elementare Rechte und Pflichten zusammen!
Auch Julia Klöckner ist
zuzustimmen, wenn sie feststellt: „Wir werden unsere Kultur des Helfens nur
aufrechterhalten können, wenn der Staat auch durchgreift und nicht naiv ist“.
Genau deshalb dient auch die
medizinische Altersfeststellung allen; auch und gerade den jungen Migranten!
© Dr. Walter Döring
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