Eine medizinische Altersfeststellung dient allen!


In den letzten Wochen war eine heftige Auseinandersetzung darüber entbrannt, ob man junge Migranten, die ohne Papiere bei uns sind und ihr Alter aus unterschiedlichen, im Kern aber immer aus demselben Grund „freihändig“ nach unten „verlagern“, medizinisch untersuchen darf, um auf diese Weise ihr Alter einigermaßen zielgenau definieren zu können – oder ob man dies nicht darf.
Auslöser der Debatte waren und sind eine Vergewaltigung und Ermordung in Freiburg, ein Überfall mit Messerattacken in Würzburg sowie die Ermordung eines jungen Mädchens in Kalden. Alle Verbrechen waren von jungen Migranten begangen worden, die sich ohne Ausweispapiere jünger machten als sie tatsächlich sind.

Einmal abgesehen davon, dass – so Thomas Schmid in der WELT vom 4.1.2018 – viele dieser jugendlichen Migranten „ihren Angaben zufolge zwar oft ihre Ausweisdokumente, fast nie aber das mobile Telefon verlieren“ – muss unverrückbar gelten: Zivilisiertes Zusammenleben ist nur möglich, wenn für alle Menschen in ein und demselben Staatsgebiet ein und dieselben Regeln gelten. Im Zusammenhang mit der „Ausweis-Verpflichtung“ heißt das: Einheimische brauchen Geburtsurkunde und Pass für bestimmte Leistungen, aber jungen Flüchtlingen ist kein Röntgen zuzumuten? Doch nicht, um sie zu plagen oder gar zu verletzen, sondern um zu wissen, wie alt sie entgegen ihren eigenen Angaben tatsächlich sind, was für viele Fragen in unserer Rechtsordnung ja doch eine entscheidende Rolle spielen kann.

Konkrete Vorteile für unter 18-jährige Zuwanderer: Die Standardprozedur für Asylbewerber entfällt, es geht nicht in Sammelunterkünfte, sondern in geförderte Einrichtungen der Jugendhilfe und die Minderjährigen dürfen sofort eine Schule besuchen. Sie genießen besonderen Schutz; auch vor Abschiebung. Für die mutmaßlichen Mörder kommt hinzu: Verurteilung zu maximal zehn Jahren Haft und nicht wie bei Volljährigen lebenslänglich. Es gilt aber auch die Notwendigkeit, die jugendlichen Minderjährigen vor den Volljährigen durch getrennte Unterbringung zu schützen.
Das Saarland röntgt, um die Altersfeststellung so sicher wie medizinisch möglich festzustellen und entscheidet danach, wie rechtsstaatlich einwandfrei und nach den Buchstaben des Gesetzes zu verfahren ist.

Eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen, aber weit gefehlt: Nicht zuletzt der Präsident der Bundesärztekammer schwingt sich zum Schutz des Grundrechts von Flüchtlingen auf, das seiner Meinung nach verbietet, ihr Alter mit medizinischen Mitteln wie Röntgen, Zahnuntersuchungen oder Blutproben klären zu lassen.

Dirk Schümer dazu in der WELT vom 12.1.2018: „Diese pseudohumanistische Widerborstigkeit etabliert zwei Rechtsordnungen: die staatlich genau geregelte der Altbürger, die mit Geburtsurkunde und Pass im Schulsystem, bei Vormundschaft oder Sozialleistungen exakt eingeordnet sind. Und daneben die sich selbst beliebig jung deklarierenden Neubürger, die auch mit grauem Bart und Geheimratsecken als ewige Sechzehnjährige ihr großzügig subventioniertes Kinderleben führen dürfen.“

Vor allem aber belegt die Praxis, wie zwingend notwendig die medizinisch herbeigeführte Altersfestellung ist: Im Saarland stellten sich von 528 angeblich Minderjährigen 254 Personen als volljährig heraus. Philip Kuhn: Im Klartext: Etwa jeder zweite der untersuchten Migranten hatte falsche Angaben zu seinem Alter gemacht“.

Helmut Markwort im FOCUS: „In Österreicher ergab sich bei 41 Prozent der Untersuchten, dass sie die Behörden über ihr Alter getäuscht hatten. In Schweden wurden sogar 75 Prozent als Lügner überführt“.

Natürlich bleiben wir hilfsbereit. Rainer Haubbrich: „Und dennoch gilt für jeden Bürger wie für staatliche Organe: Mit dem Herzen alleine sind Herausforderungen dieser Größenordnung nicht zu bestehen. Das Management der jüngsten Völkerwanderung verlangt eben auch Verstand, Präzision, Weitsicht und – falls nötig – robusten Einsatz. Wer dahinter Kaltherzigkeit oder gar Rassismus vermutet, offenbart eine Naivität, die selbst zur Gefahr werden kann“.

Wir brauchen insgesamt überhaupt keinen Rechtsruck, was andernorts völlig unnötig gefordert wird, sondern schlicht eine konsequente Rückkehr zum Recht – und das bedeutet eben auch ganz eindeutig: Zu einem geregelten Zusammenleben gehört, dass man weiß, wer wie alt ist, denn damit hängen elementare Rechte und Pflichten zusammen!

Auch Julia Klöckner ist zuzustimmen, wenn sie feststellt: „Wir werden unsere Kultur des Helfens nur aufrechterhalten können, wenn der Staat auch durchgreift und nicht naiv ist“.
Genau deshalb dient auch die medizinische Altersfeststellung allen; auch und gerade den jungen Migranten!

© Dr. Walter Döring

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