Unseren Rechtsstaat verteidigen, nicht aufweichen!


Unser Rechtsstaat droht aufgeweicht zu werden; dem muss energisch entgegengewirkt werden. Mehrere aktuelle Beispiele belegen die „schleichende Gefährdung unserer Gesetzesnormen“:
In den letzten Wochen war eine heftige Auseinandersetzung darüber entbrannt, ob man junge Migranten, die ohne Papiere bei uns sind und ihr Alter aus unterschiedlichen, im Kern aber immer aus demselben Grund „freihändig“ nach unten „verlagern“, medizinisch untersuchen darf, um auf diese Weise ihr Alter einigermaßen zielgenau definieren zu können – oder ob man dies nicht darf. Auslöser der Debatte waren uns sind eine Vergewaltigung und Ermordung in Freiburg, ein Überfall mit Messerattacken in Würzburg und die Ermordung eines jungen Mädchens in Kalden. Alle Verbrechen waren von jungen Migranten begangen worden, die sich ohne Ausweispapiere jünger machten als sie tatsächlich sind.

Einmal abgesehen davon, dass – so Thomas Schmid in der WELT vom 4.1.2018 – viele dieser jugendlichen Migranten „ihren Angaben zufolge zwar ihre oft ihre Ausweisdokumente, fast nie aber das mobile Telefon verlieren“ – muss unverrückbar gelten: Zivilisiertes Zusammenleben ist nur möglich, wenn für alle Menschen in ein und demselben Staatsgebiet ein und dieselben Regeln gelten. Im Zusammenhang mit der „Ausweis-Verpflichtung“ heißt das: Einheimische brauchen Geburtsurkunde und Pass für bestimmte Leistungen, aber jungen Flüchtlingen ist kein Röntgen zuzumuten? Doch nicht, um sie zu plagen oder gar u verletzen, sondern um zu wissen, wie alt sie entgegen ihren eigenen Angaben tatsächlich sind, was für viele Fragen in unserer Rechtsordnung ja doch eine entscheidende Rolle spielen kann.

Eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen, aber weit gefehlt: Nicht zuletzt der Präsident der Bundesärztekammer schwingt sich zum Schutz des Grundrechts von Flüchtlingen auf, das seiner Meinung nach verbietet, ihr Alter mit medizinischen Mitteln wie Röntgen, Zahnuntersuchungen oder Blutproben klären zu lassen.

Dirk Schümer dazu in der WELT vom 12.1.2018: „Diese pseudohumanistische Widerborstigkeit etabliert zwei Rechtsordnungen: die staatlich genau geregelte der Altbürger, die mit Geburtsurkunde und Pass im Schulsystem, bei Vormundschaft oder Sozialleistungen exakt eigeordnet sind. Und daneben die sich selbst beliebig jung deklarierenden Neubürger, die auch mit grauem Bart und Geheimratsecken als ewige Sechzehnjährige ihr großzügig subventioniertes Kinderleben führen dürfen.“



© Dr. Walter Döring

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