Unseren Rechtsstaat verteidigen, nicht aufweichen!
Unser Rechtsstaat droht
aufgeweicht zu werden; dem muss energisch entgegengewirkt werden. Mehrere
aktuelle Beispiele belegen die „schleichende Gefährdung unserer
Gesetzesnormen“:
In den letzten Wochen war eine
heftige Auseinandersetzung darüber entbrannt, ob man junge Migranten, die ohne
Papiere bei uns sind und ihr Alter aus unterschiedlichen, im Kern aber immer
aus demselben Grund „freihändig“ nach unten „verlagern“, medizinisch untersuchen
darf, um auf diese Weise ihr Alter einigermaßen zielgenau definieren zu können
– oder ob man dies nicht darf. Auslöser der Debatte waren uns sind eine
Vergewaltigung und Ermordung in Freiburg, ein Überfall mit Messerattacken in
Würzburg und die Ermordung eines jungen Mädchens in Kalden. Alle Verbrechen
waren von jungen Migranten begangen worden, die sich ohne Ausweispapiere jünger
machten als sie tatsächlich sind.
Einmal abgesehen davon, dass –
so Thomas Schmid in der WELT vom 4.1.2018 – viele dieser jugendlichen Migranten
„ihren Angaben zufolge zwar ihre oft ihre Ausweisdokumente, fast nie aber das
mobile Telefon verlieren“ – muss unverrückbar gelten: Zivilisiertes
Zusammenleben ist nur möglich, wenn für alle Menschen in ein und demselben
Staatsgebiet ein und dieselben Regeln gelten. Im Zusammenhang mit der
„Ausweis-Verpflichtung“ heißt das: Einheimische brauchen Geburtsurkunde und
Pass für bestimmte Leistungen, aber jungen Flüchtlingen ist kein Röntgen
zuzumuten? Doch nicht, um sie zu plagen oder gar u verletzen, sondern um zu
wissen, wie alt sie entgegen ihren eigenen Angaben tatsächlich sind, was für
viele Fragen in unserer Rechtsordnung ja doch eine entscheidende Rolle spielen
kann.
Eine Selbstverständlichkeit,
sollte man meinen, aber weit gefehlt: Nicht zuletzt der Präsident der
Bundesärztekammer schwingt sich zum Schutz des Grundrechts von Flüchtlingen
auf, das seiner Meinung nach verbietet, ihr Alter mit medizinischen Mitteln wie
Röntgen, Zahnuntersuchungen oder Blutproben klären zu lassen.
Dirk Schümer dazu in der WELT
vom 12.1.2018: „Diese pseudohumanistische Widerborstigkeit etabliert zwei
Rechtsordnungen: die staatlich genau geregelte der Altbürger, die mit
Geburtsurkunde und Pass im Schulsystem, bei Vormundschaft oder Sozialleistungen
exakt eigeordnet sind. Und daneben die sich selbst beliebig jung deklarierenden
Neubürger, die auch mit grauem Bart und Geheimratsecken als ewige
Sechzehnjährige ihr großzügig subventioniertes Kinderleben führen dürfen.“
© Dr. Walter Döring
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